Ausbildung
Fliegen bei uns
Vom "Fußgänger" zum UL-Piloten
Erwerb des SPL (Sport Pilot Licence) ohne fliegerisch Vorkenntnisse:
- 30 praktische Ausbildungsstunden (davon 5h im Alleinflug)
- Theorieausbildung
- praktische Prüfung
- theoretische Prüfung in den Fächern
Luftrecht
Navigation
Meterologie
Technik
Verhalten in besonderen Fällen
Pyrotechnik
menschliches Leistungsvermögen
Flugfunk (sofern kein Funksprechzeugnis vorhanden)
Der Erwerb eines Funksprechzeugnisses wird empfohlen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
Die Prüfungen werden von einem Prüfer des Deutschen Aeroclubs abgenommen.
Die Pyrotechnik-Prüfung wird von einem UL-Fluglehrer abgenommen.
Erleichterungen:
Für Inhaber eines unbeschränkten Lizenz für Hängegleiter oder Gleitsegel entfällt die Theorieprüfung in den Fächern "Meteorologie" und "Menschliches Leistungsvermögen".
Für Inhaber einer gültigen Lizenz für Motorschirme, fußstartfähige Ultraleichtflugzeuge oder Motorschirm-Trikes wird die Theorieprüfung vom UL-Vereinsausbildungsleiter abgenommen und reduziert sich auf die Fächer
Technik
Verhalten in besonderen Fällen
Pyrotechnik
Vom Segelflieger zum UL-Piloten
Erwerb des SPL (Sport Pilot Licence) für Inhaber einer Segelfluglizenz GPL (Glider Pilot Licence ):
- min. 10 praktische Ausbildungsstunden (davon 5 h im Alleinflug)
- Theorieausbildung
- praktische Prüfung
- theoretische Prüfung in den Fächern
Technik
Verhalten in besonderen Fällen
Pyrotechnik
Der Erwerb eines Funksprechzeugnisses wird, falls noch nicht vorhanden, empfohlen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
Die Prüfungen werden vom Vereinsausbildungsleiter abgenommen.
Vom Motor- / Motorseglerflieger zum UL-Piloten
Erwerb des SPL (Sport Pilot Licence) für Inhaber eines Motorflugscheines PPL-N, PPL-A oder der Klassenberechtigung TMG im Segelflugschein:
- einstündige* praktische Einweisung (mit Lehrer)
- 5 Alleinstarts
- theoretische pyrotechnische Einweisung
- theoretische Prüfung in dem Fach
Pyrotechnik
Die Pyrotechnik-Prüfung wird von einem UL-Fluglehrer abgenommen.
*) "... einstündiger Übungsflug mit Fluglehrer auf einem aerodynamisch gesteuertem Ultraleicht innerhalb der letzten 24 Monate..." nach §45 LuftPersV. Dieser Übungsflug kann ersetzt werden durch eine Befähigungsüberprüfung auf UL, TMG oder SEP, wie z.B. einerpraktische Prüfung für Scheinerwerb (PPL-A/N, CR TMG) oder einer JAR-FCL-Fluglehrer-Befähigungsüberprüfung.
Vom Hubschrauberführer zum UL-Piloten
Erwerb des SPL (Sport Pilot Licence) für Inhaber einer Hubschrauberlizenz:
- 10 praktische Ausbildungsstunden (davon 5 h im Alleinflug)
- Theorieausbildung
- praktische Prüfung
- theoretische Prüfung in den Fächern
Technik
Verhalten in besonderen Fällen
Pyrotechnik
Die Prüfungen werden von einem Prüfer des Deutschen Aeroclubs oder dem Ausbildungsleiter der Flugschule abgenommen.
Die Pyrotechnik-Prüfung kann von einem UL-Fluglehrer abgenommen werden.
Vom schwerkraftgesteuerten UL zum aerodynamisch gesteuerten UL
Erwerb des SPL (Sport Pilot Licence) für Inhaber einer Lizenz für schwerkraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge:
- 25 praktische Ausbildungsstunden (davon 5 h im Alleinflug)
- Theorieausbildung
- praktische Prüfung
- theoretische Prüfung in den Fächern
Technik
Verhalten in besonderen Fällen
Der Erwerb eines Funksprechzeugnisses wird, falls noch nicht vorhanden, empfohlen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
Die Prüfungen werden von einem Prüfer des Deutschen Aeroclubs (praktische Prüfung) bzw. dem Ausbildungsleiter abgenommen.
Vom UL-Tragschrauber zum aerodynamisch gesteuerten UL
Erwerb des SPL (Sport Pilot Licence) für aerodynamisch gesteuerte ULs für Inhaber einer Lizenz für UL-Tragschrauber:
- einstündige* praktische Einweisung (mit Lehrer)
- 5 Alleinstarts
- Theorieausbildung
- theoretische Prüfung in den Fächern
Technik
Verhalten in besonderen Fällen
Pyrotechnik
Der Erwerb eines Funksprechzeugnisses wird, falls noch nicht vorhanden, empfohlen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Die Theorieprüfung wird vom Vereinsausbildungsleiter abgenommen.
Die Pyrotechnik-Prüfung kann von einem UL-Fluglehrer abgenommen werden.
*) "... einstündiger Übungsflug mit Fluglehrer auf einem aerodynamisch gesteuertem Ultraleicht innerhalb der letzten 24 Monate..." nach §45 LuftPersV. Dieser Übungsflug kann ersetzt werden durch eine Befähigungsüberprüfung
auf UL,TMG oder SEP, wie z.B. einer praktische Prüfung für Scheinerwerb (PPL-A/N, CR TMG) oder einer
JAR-FCL-Fluglehrer- Befähigungsüberprüfung.
Abnahme der theoretischen Prüfung bei der Umschulung von Inhabern einer gültigen Lizenz für
Segelflugzeuge
Hubschrauber
schwerkraftgesteuerte UL
UL-Tragschrauber
Motorschirme, fußstartfähige UL, Motorschirm-Trikes
auf aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge durch den UL-Ausbildungsleiter des Vereines
Abnahme der praktischen Prüfung bei der Umschulung von Segelflugzeug-und Hubschrauberführern auf aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge durch den UL-Ausbildungsleiter des Vereines